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Heizen mit Klimageräten

Heizen mit der Klimaanlage: Wann es sich lohnt

Ein Split-Gerät heizt als Luft-Luft-Wärmepumpe. Was das im Winter leistet, wo die Grenze zur Zentralheizung verläuft und wann sich der Betrieb rechnet.

Mann wischt an einem Frostmorgen Raureif vom Lamellengitter eines Außengeräts auf einer Wandkonsole, darunter Tauwasser auf dem Blech.

Fast jedes Split-Klimagerät, das heute verkauft wird, kann auch heizen. Technisch ist es dann eine Luft-Luft-Wärmepumpe: Dasselbe Gerät läuft rückwärts und holt Wärme aus der Außenluft in den Raum. Die Frage ist selten, ob das geht — sondern wo es sich lohnt und wo die Zentralheizung stehen bleibt.

Was beim Heizen passiert

Im Kühlbetrieb entzieht das Innengerät der Raumluft Wärme, das Außengerät gibt sie ab. Ein Vierwegeventil dreht diesen Weg um: Nun nimmt das Außengerät Wärme aus der Außenluft auf, und das Innengerät bläst sie in den Raum.

Dass in kalter Luft noch Wärme steckt, klingt widersinnig, ist aber der ganze Punkt einer Wärmepumpe. Selbst bei null Grad enthält Luft Energie — sie liegt nur auf einem Temperaturniveau, das dem Raum nichts nützt. Der Verdichter hebt dieses Niveau an. Er verbraucht dafür Strom, aber weniger, als die transportierte Wärme wert ist.

Die Kennzahl dafür heißt COP für einen einzelnen Betriebspunkt und SCOP für eine ganze Heizperiode, gemessen nach EN 14825. Ein SCOP von 4 heißt: Aus einer Kilowattstunde Strom werden vier Kilowattstunden Wärme im Raum.

Der Wirkungsgrad hängt am Wetter

Diese Zahl ist kein fester Wert, sondern eine Kurve. Je kälter die Außenluft, desto größer der Sprung, den der Verdichter überbrücken muss — und desto mehr Strom kostet dieselbe Wärme.

Als Größenordnung für ein heutiges Split-Gerät:

  • Bei 7 Grad Außentemperatur — dem typischen Wert der Übergangszeit — liegt der COP bei etwa 4. Das ist der Bereich, in dem eine Luft-Luft-Wärmepumpe glänzt.
  • Um den Gefrierpunkt sinkt er auf ungefähr 3.
  • Bei minus 7 Grad landet er bei rund 2 bis 2,5. Die Heizleistung des Geräts fällt gleichzeitig deutlich unter den Nennwert.

Dazu kommt das Abtauen. Bei feuchter Kälte schlägt sich Eis am Wärmetauscher des Außengeräts nieder. Das Gerät kehrt den Kreis dann für einige Minuten um und taut sich frei — in dieser Zeit heizt es nicht, sondern zieht Wärme aus dem Raum zurück. Bei nassem Frost um null Grad passiert das am häufigsten, und genau dort liegt der unangenehmste Punkt der Kurve.

Der Vergleich, der trotzdem immer aufgeht: Eine Elektroheizung, ein Heizlüfter oder ein Nachtspeicherofen machen aus einer Kilowattstunde Strom genau eine Kilowattstunde Wärme. Selbst im Frost liegt die Wärmepumpe beim Doppelten, in der Übergangszeit beim Vierfachen.

Was sie nicht kann

Drei Grenzen gehören zu jeder ehrlichen Antwort.

Kein Warmwasser. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe erwärmt Raumluft. Für Dusche und Küche braucht es weiterhin die vorhandene Bereitung.

Keine Wärme hinter geschlossenen Türen. Geheizt wird der Raum, in dem ein Innengerät hängt. Warme Luft wandert nicht von selbst durch die Wohnung. Wer mehrere Räume temperieren will, braucht mehrere Innengeräte — oder muss die Türen offen lassen.

Kein Ersatz für die Gebäudeheizung im Dauerfrost. Ein ganzes Haus über einen kalten Januar allein mit Luft-Luft-Geräten zu halten, ist möglich, aber nur bei sehr guter Gebäudehülle und mit einem Innengerät je Raum. Der Regelfall ist das nicht.

Wo es sich rechnet

Für vier Lagen ist die Luft-Luft-Wärmepumpe die naheliegende Antwort, und in dreien davon geht es gar nicht um den Winter, sondern um die Ränder der Heizperiode.

  1. Das Dachgeschossbüro. Im August braucht es Kühlung, im Oktober Wärme — und die Zentralheizung läuft für ein Zimmer nicht an. Ein Gerät bedient beides.
  2. Die Übergangszeit. September bis November und März bis April sind genau der Bereich mit einem COP um 4. Wer in dieser Zeit die Zentralheizung stehen lässt und einzelne Räume mit der Wärmepumpe temperiert, spart Brennstoff, ohne zu frieren.
  3. Selten genutzte Räume. Gästezimmer, Hobbyraum, Wintergarten, Ferienwohnung. Aufheizen dauert Minuten, nicht Stunden, und den Rest der Zeit läuft nichts.
  4. Räume ohne Heizungsanschluss. Ausgebauter Dachboden, angebautes Büro, Ladenlokal, kleiner Gewerbebau. Hier ersetzt die Wärmepumpe keine Heizung, sondern schafft überhaupt erst eine — ohne Rohrleitungen durchs Gebäude.

Was das im Geld bedeutet

Rechnen lässt sich das mit derselben Systematik wie im Kühlbetrieb. Das EU-Energielabel legt für die Heizperiode eine Referenzgröße zugrunde und teilt sie durch den SCOP.

Ein Beispiel für ein Gerät mit 2,5 kW Heizleistung und einem SCOP von 4,0, das einen Raum über die Referenz-Heizperiode versorgt: Es kommt rechnerisch auf rund 875 Kilowattstunden Strom im Jahr. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 35 Cent je Kilowattstunde — dem Bereich, in dem Haushaltstarife im August 2026 liegen — sind das etwa 306 Euro.

Zwei Einschränkungen dazu, damit die Zahl nicht mehr verspricht, als sie kann: Die Referenz-Heizperiode unterstellt eine durchgehende Nutzung, und wer nur die Übergangszeit abdeckt, liegt deutlich darunter. Und der SCOP gilt für eine genormte Klimazone, nicht für Ihr Gebäude. Setzen Sie den Arbeitspreis Ihres eigenen Vertrags ein, dann stimmt wenigstens dieser Faktor.

Förderung: die Funktion zählt, nicht das Gerät

Hier hält sich ein Missverständnis in beide Richtungen. Falsch ist die Behauptung, Luft-Luft-Wärmepumpen seien grundsätzlich nicht förderfähig. Ebenso falsch ist die Erwartung, ein Klimagerät bekomme automatisch einen Zuschuss, weil es technisch eine Wärmepumpe ist.

Gefördert wird über die Heizungsförderung die Funktion als Heizung. Eine Anlage, die die Gebäudeheizung übernimmt, im Verzeichnis der förderfähigen Wärmeerzeuger geführt wird und die geforderte Jahresarbeitszahl erreicht, kommt dafür in Betracht. Ein Split-Gerät, das zusätzlich zur vorhandenen Heizung einzelne Räume temperiert, kommt dafür nicht in Betracht.

Weil sich Fördersätze und Bedingungen mehrmals im Jahr ändern, gehört die Prüfung des Einzelfalls in die Beratung und nicht in einen Ratgeberartikel. Dasselbe gilt für die Frage, ob eine Luft-Luft-Wärmepumpe im konkreten Gebäude eine Erfüllungsoption des Gebäudeenergiegesetzes darstellt — auch das hängt daran, ob sie die Heizung ist oder sie ergänzt.

Wie Sie weiterkommen

Wenn Ihr Fall unter die vier Lagen oben passt, ist die nächste Frage die nach der Leistung — und die stellt sich im Heizbetrieb anders als im Kühlbetrieb: Ausgelegt wird auf die Heizlast bei tiefer Außentemperatur, nicht auf die Kühllast im August. Wie die Kühlseite gerechnet wird, steht im Beitrag Kühllast berechnen; den Rest klärt der Ortstermin.

Eine erste Einschätzung samt Heizbetrieb liefert der Konfigurator.

Häufige Fragen

In der Regel nicht. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe erwärmt die Raumluft dort, wo ein Innengerät hängt, und bereitet kein Warmwasser. Räume hinter geschlossenen Türen erreicht sie nicht.

Die meisten Geräte arbeiten bis etwa minus 15 Grad, manche tiefer. Die Leistung sinkt dabei, und der Wirkungsgrad fällt von rund 4 bei milder Witterung auf etwa 2 bis 2,5 im Frost.

Förderfähig ist die Funktion als Heizung, nicht das Gerät. Übernimmt die Anlage die Gebäudeheizung und erfüllt die technischen Anforderungen, kommt die Heizungsförderung in Betracht. Ein Zusatzgerät für einzelne Räume fällt nicht darunter.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 18. August 2026. Was in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Gebäude ab — verbindlich wird das erst nach dem Ortstermin.