Rund um Kältemittel kursieren Jahreszahlen, und die meisten davon werden falsch weitergegeben. Wer heute über ein Split-Klimagerät nachdenkt, muss zwei Dinge auseinanderhalten: was ab wann noch verkauft werden darf, und was mit einer Anlage passiert, die schon an der Wand hängt. Das sind zwei völlig verschiedene Fragen, und nur eine davon hat ein Verfallsdatum.
Warum das Kältemittel überhaupt geregelt ist
Kältemittel sind fluorierte Treibhausgase. Entweicht ein Kilogramm davon, wirkt es in der Atmosphäre um ein Vielfaches stärker als ein Kilogramm Kohlendioxid. Dieses Vielfache heißt Treibhauspotenzial, abgekürzt GWP.
Die Werte liegen weit auseinander:
| Kältemittel | GWP | Sicherheitsklasse |
|---|---|---|
| R410A | 2.088 | A1, nicht brennbar |
| R32 | 675 | A2L, schwer entflammbar |
| R454B | 466 | A2L, schwer entflammbar |
| R454C | rund 148 | A2L, schwer entflammbar |
| R290 (Propan) | 3 | A3, brennbar |
Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase löst die frühere Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ab. Sie senkt die verfügbare Menge an F-Gasen schrittweise und verbietet für einzelne Gerätearten bestimmte Kältemittel — jeweils zu einem festen Datum und ab einem festen GWP-Schwellenwert.
Die Daten, die für Split-Geräte gelten
Anhang IV der Verordnung führt die Verbote nach Gerätearten getrennt auf. Für Split-Geräte sind drei Stufen einschlägig.
Seit dem 1. Januar 2025: Einzel-Split-Anlagen mit weniger als 3 Kilogramm Füllmenge dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Kältemittel ein GWP von 750 oder mehr hat. Damit ist R410A aus dem Neugeschäft verschwunden. R32 mit 675 bleibt unter dieser Schwelle und ist weiterhin zulässig.
Ab dem 1. Januar 2027: Split-Systeme bis 12 kW in der Bauart Luft-Wasser — also Wärmepumpen, die Heizungswasser erwärmen — dürfen kein Kältemittel mit einem GWP von 150 oder mehr mehr enthalten.
Ab dem 1. Januar 2029: Dieselbe Schwelle gilt für Split-Systeme bis 12 kW in der Bauart Luft-Luft — das sind die Klimageräte, um die es hier geht. R32 fällt mit 675 darüber und darf ab diesem Datum in dieser Geräteklasse nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.
Genau an dieser Stelle geht die häufigste Verwechslung los. Viele Ratgeber ziehen das Datum 2027 auf Klimaanlagen — es gehört aber zu den Luft-Wasser-Wärmepumpen. Wer für ein Split-Klimagerät plant, hat bis 2029 Zeit, und danach ändert sich nur das Angebot am Markt, nicht der Bestand in den Wohnungen.
Was mit vorhandenen Anlagen passiert: nichts
Alle genannten Verbote betreffen das Inverkehrbringen — also das erstmalige Bereitstellen eines Geräts auf dem EU-Markt. Sie sind keine Betriebsverbote und keine Austauschpflicht.
Eine heute montierte R32-Anlage darf danach weiterlaufen. Sie darf gewartet werden. Sie darf repariert und nachgefüllt werden. Für R32 gibt es anders als seinerzeit bei R22 kein Verbot der Instandhaltung mit Neuware, und die Anlagen bleiben über ihre übliche Lebensdauer von rund fünfzehn Jahren versorgbar.
Was sich verändert, ist der Preis. Die Verordnung verknappt die Gesamtmenge an F-Gasen in Stufen. Knappe Ware wird teurer, und das schlägt mit einigen Jahren Verzögerung auf die Nachfüllung durch. Ein dichter Kreislauf, der über Jahre nichts verliert, ist deshalb kein akademisches Ziel, sondern der beste Schutz vor dieser Entwicklung.
R290 klingt wie die Lösung — und ist es nur zum Teil
Propan hat ein GWP von 3. An der Verordnung scheitert es also nie. Sein Nachteil steht in der Sicherheitsklasse: A3 bedeutet brennbar.
Deshalb begrenzen die Sicherheitsnormen die Füllmenge in Abhängigkeit vom Rauminhalt. Je kleiner der Raum, desto weniger Kältemittel darf im Kreislauf sein. Bei einer Wärmepumpe, deren gesamtes Kältemittel im Außengerät bleibt und die nur Wasser ins Haus führt, ist das gut beherrschbar — solche Monoblock-Geräte gibt es heute in großer Zahl mit R290.
Bei einem Luft-Luft-Split-Gerät führt der Kältekreis dagegen bis in den Wohnraum hinein. Genau dort wird die Füllmengenbegrenzung zum Thema, und genau deshalb sind R290-Innengeräte in dieser Klasse bislang die Ausnahme geblieben. Für den Übergang zeichnen sich stattdessen Gemische wie R454C ab, die unter der Schwelle von 150 liegen und schwer entflammbar statt brennbar sind.
Was das für eine Entscheidung heute bedeutet
- Ein R32-Gerät ist keine Fehlinvestition. Es darf montiert, betrieben, gewartet und repariert werden, und daran ändert sich auch nach 2029 nichts.
- Wer bis 2029 wartet, bekommt nicht automatisch das bessere Gerät. Die Nachfolgemittel sind technisch nah an R32; der Unterschied liegt im Treibhauspotenzial, nicht in der Kühlleistung.
- Die Dichtheit ist wichtiger als das Kältemittel. Ein Kreis, der nichts verliert, belastet weder das Klima noch die Betriebskosten. Deshalb schreibt die Verordnung für größere Füllmengen wiederkehrende Dichtheitskontrollen vor, und deshalb gehört die Dichtheitsprüfung zu jeder ordentlichen Inbetriebnahme.
- Arbeiten am Kältekreis bleiben Sache von Sachkundigen. Das gilt unabhängig vom Kältemittel und ist in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung geregelt.
Welches Kältemittel in einem konkreten Gerät steckt, steht auf dem Typenschild und im Datenblatt. Welche Geräte für Ihre Räume in Frage kommen, sehen Sie im Konfigurator. Wie der Kältekreis überhaupt arbeitet, steht im Beitrag Wie eine Split-Klimaanlage funktioniert.
Häufige Fragen
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 13. August 2026. Was in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Gebäude ab — verbindlich wird das erst nach dem Ortstermin.